Riech- und Schmeckprüfungen
Riechen und Schmecken stellen im Alltag eine Einheit dar und werden als eine gemeinsame komplexe Sinneswahrnehmung empfunden. Bei Erkrankungen ist jedoch eine Unterscheidung von Riech- und Schmeckstörungen erforderlich.
Riechstörungen können sich als vermindertes Riechvermögen (Hyposmie) oder als vollständiges Fehlen des Riechvermögen (Anosmie) äußern. Ebenfalls ist es möglich das der Riecheindruck nicht dem Riechstoff entspricht (Parosmie), oder das alle Gerüche als“ übelriechend“ wahrgenommen werden (Kakosmie).
Die Ursachen hierfür sind unterschiedlich und können durch einen banalen Schnupfen, durch eine Allergie, eine chronische Entzündungen der Nasennebenhöhlen aber auch durch die chronische Einatmung und Einwirkung von schädigenden Substanzen (berufliche Tätigkeit in der Metall. und Chemieindustrie) bedingt sein. Riechstörungen können aber auch nach Unfällen bei denen ein Abriss der Riechfäden aufgetreten ist vorkommen. Die Ursache muss jedoch nicht unbedingt im HNO-Bereich lokalisiert sein sondern kann auch durch neurologische Erkrankungen oder durch Erkrankungen des Stoffwechsels (internistische Erkrankungen) hervorgerufen werden.
In unserer Praxis wird neben der genauen, gezielten Befragung eine endoskopische Untersuchung der Nase, der Nasenschleimhäute und des Nasen- Rachen- Raumes vorgenommen. Anschließend erfolgt eine Seitengetrennte Prüfung des Geruchssinnes und eine Geschmacksprüfung. Eine Überprüfung der Durchgängigkeit der Nase (Rhinomanometrie) und ein Allergietest sind ebenfalls erforderlich um eine allergische Ursache auszuschließen.
Diese Untersuchungen werden falls erforderlich und individuell notwendig durch ein Röntgen-Bild der Nasennebenhöhlen oder eine Computertomographie der Nasennebenhöhlen ergänzt.
Sollten sich hier keine Auffälligkeiten zeigen und die Ursache für Ihre Riech oder Schmeckstörung weiterhin unklar sein ist eine weitere fachärztliche Abklärung z. B. durch einen Neurologen oder Internisten erforderlich. Hierbei Können wir Ihnen ebenfalls behilflich sein und einen Termin bei unseren Kollegen im Ärztehaus für Sie vereinbaren.