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Riech- und Schmeckprüfungen

Bei Problemen mit dem Hören, also wenn Sie oder auch andere Personen in Ihrem Umfeld das Gefühl haben, das Sie schlecht hören, sollte dies abgeklärt werden.

Neben einer genauen mikroskopischen Untersuchung des Trommelfells ist eine Überprüfung des Hörvermögens erforderlich. Hierzu wird bei Ihnen ein Tonaudiogramm vorgenommen. Ihr Sprachverständnis, das häufig eingeschränkt ist, und Ihnen am meisten Probleme beim Verstehen von Gesprächspartnern in lauter Umgebung verursacht, wird mittels einer Sprachaudiometrie überprüft. Durch diese Untersuchungen kann schon eine Differenzierung vorgenommen werden ob es sich um eine Innenohrschwerhörigkeit oder um eine Schwerhörigkeit des Mittelohres handelt die ggf. durch eine Operation verbessert werden kann. Ebenfalls kann zur Differenzierung die Beweglichkeit des Trommelfels (Tympanometrie) und die Überprüfung der Stapediusreflexe beitragen die bei bestimmten Erkrankungen wie der Steigbüglefixierung (Otosklerose) nicht auslösbar sind.

Die beidseitige Schallempfindungsschwerhörigkeit im Alter (Presbyakusis) ist vor allem durch einen Hochtonverlust gekennzeichnet der sich ebenfalls im Tonaudiogramm nachweisen lässt.

Sollte das eingeschränkte Hörvermögen Sie belasten und Sie das Gefühl haben an Unterhaltungen nur noch bedingt teilnehmen zu können, beraten wir Sie über die Möglichkeiten einer Hörgeräteversorgung. Durch eine enge Zusammenarbeit mit dem Hörgeräteakustiker haben Sie die Möglichkeit verschiedene Hörgeräte auszuprobieren und den positiven Effekt auf Ihr Sprachverständnis mit einem neuen Hörgerät zu überprüfen. Das wichtigste Kriterium für die Verordnung eines Hörgerätes ist, das der Patient dieses wünscht und ein Hörgerät tragen möchte um wieder besser an der Alltagskommunikation in Beruf und Freizeit teilnehmen zu können.

Ebenfalls nehmen wir in unserer Praxis auch regelmäßige Hörgeräteüberprüfungen vor und führen auch Vorsorgeuntersuchungen bei Lärmschwerhörigkeit durch.

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